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40 Jahre II. Vatikanisches Konzil
Ansprache beim Angelus, 13. November 2005
Papst Benedikt XVI.

Das Konzil hat sich eingehend mit der Rolle der Laiengläubigen beschäftigt und ihnen ein eigenes Kapitel - das vierte - der Konstitution Lumen gentium über die Kirche gewidmet, um ihre Berufung und Sendung zu definieren, die in der Taufe und in der Firmung wurzeln und darauf ausgerichtet sind, »in der Verwaltung und gottgemäßen Regelung der zeitlichen Dinge das Reich Gottes zu suchen« (Nr. 31). Am 18. November 1965 verabschiedeten die Konzilsväter ein eigenes Dekret über das Apostolat der Laien, Apostolicam actuositatem. Es betont vor allem, daß »die Fruchtbarkeit des Apostolates der Laien von ihrer lebendigen Vereinigung mit Christus abhängt« (Nr. 4), das heißt von einer soliden Spiritualität, die sich aus der aktiven Teilnahme am Gottesdienst nährt und im Stil der Seligpreisungen ihren Ausdruck findet. Wichtig für die Laien sind außerdem die berufliche Kompetenz, der Sinn für die Familie und für die staatsbürgerliche Verantwortung sowie die sozialen Tugenden. Auch wenn jeder einzelne von ihnen zum persönlichen Zeugnis aufgefordert ist, das gerade dort, wo die Kirche auf Hindernisse stößt, besonders wertvoll ist, so verweist das Konzil doch nachdrücklich auf die Bedeutung des organisierten Apostolats, das nötig ist, um auf die Bereiche der öffentlichen Meinung, der gesellschaftlichen Gegebenheiten und der Institutionen einzuwirken (vgl. Nr. 18). In dieser Hinsicht haben die Konzilsväter den vielfältigen Laienvereinigungen ihre Ermutigung ausgesprochen und die Ausbildung der Laien zum Apostolat gefordert. Dem Themenbereich der Berufung und Sendung der Laien hat der verehrte Papst Johannes Paul II. die Synodenversammlung des Jahres 1987 gewidmet, nach der das Apostolische Schreiben Christifideles laici veröffentlicht wurde.